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Qualität und Produktionsbedingungen

Hier möchten wir Dir mehr Infos zur Herstellung und zu unserem Qualitätsanspruch an die von uns verkauften Textilien an die Hand geben.

Unser Qualitätsanspruch | Fairfashion

Wir sparen nicht am Einkauf unserer Basics, nicht an der Qualität der Drucke und auch nicht an Mühe und Aufwand wenn es darum geht, einzigartige und nachhaltige Biomode zu schaffen. Und wir produzieren auch nicht billig auf Kosten der Arbeiter in den Textilfabriken. Dafür bekommst Du nachhaltige Kleidung, die Du stolz und besten Gewissens tragen kannst, die unzählige Wäschen übersteht und mit der Du garantiert positiv auffallen wirst.

Unser Qualitätsanspruch | Ecofashion

Für unsere T-Shirts, Hoodies und Sweatshirts kommt nur zertifizierte Biobaumwolle zur Verwendung, dasselbe gilt für Kleider und Tops. So wird die Umwelt bedeutend weniger belastet, Wasser nicht durch Chemikalien vergiftet.

Bio-Baumwolle ist für alle Seiten gut: Für die Bauern, die Umwelt und auch für den Verbraucher. Beim Bioanbau von Baumwolle werden keine chemisch-synthetischen Pestiziden und Düngemitteln eingesetzt. Boden- und Wasser sowie Gesundheitsrisiken für die Bauern vor Ort werden so minimiert.

Häufig kommen beim Anbau von Baumwolle genmanipulierte Sorten zum Einsatz – bei Biobaumwolle ist dies ausgeschlossen, weil verboten.

Der Kauf von Ecofashion / Biomode kann einiges für Natur und Mensch verbessern.

Faire Bedingungen für die Arbeiter in der Textilfabrik

Über die Produktionsbedingungen unseres T-Shirt-Zulieferers wacht die unabhängige FairWear Foundation. Die Aufdrucke werden von uns selbst gestaltet und in Deutschland aufgebracht.

Im Folgenden kannst Du Dich über die Arbeitsbedingungen informieren unter denen die T-Shirts und Sweater produziert werden. Produktionsstandort ist Indien.

Die Fair Wear Foundation (FWF) fördert und überwacht faire Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie überall auf der Welt. Unser Lieferant hat den von der FWF aufgestellten Verhaltenskodex unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Arbeitsrichtlinien in seinen Betrieben einzuhalten und darüber hinaus alles dafür zu tun, dass alle Unternehmen innerhalb der Lieferkette diese Arbeitsbedingungen ebenfalls respektieren.

Verhaltenskodex für ethische Produktion und Gerechtigkeit für die Beschäftigten

Der Verhaltenskodex ("Code of Conduct") für die Bekleidungsindustrie ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und der FWF. Die Mitglieder unterzeichnen den Kodex und akzeptieren die unabhängige Überprüfung seiner Einhaltung. Sie Übernehmen somit Verantwortung für die Arbeitsbedingungen innerhalb der Produktionskette. Der Verhaltenskodex basiert auf den international ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Universalen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Der Verhaltenskodex für die Bekleidungsindustrie umfasst folgende Punkte:

1. Keine Kinderarbeit

Es gibt keine Kinderarbeit. Die Beschäftigten müssen ihre Schulausbildung abgeschlossen haben und mindestens 15 Jahre alt sein. Jede Form von Sklaverei oder Ähnlichen Praktiken wie Kinderhandel, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind ausgeschlossen. Jugendliche (zwischen 15 und 18 Jahren) dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die durch ihre Natur oder die Art und Weise der Ausführung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral beeinträchtigen können.

2. Keine Zwangsarbeit

Es gibt keine Zwangsarbeit, das beinhaltet auch Zwangsarbeit im Rahmen eines Schuldfreikaufs durch Arbeit von Gefängnisinsassen/innen.

3. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen

Es werden Maßnahmen unter Berücksichtigung des derzeit verfügbaren Kenntnisstandes und möglicher spezifischer Risiken ergriffen, um eine gesunde und hygienische Arbeitsumgebung zu schaffen und um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, die aus der Beschäftigung resultieren oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Risikofaktoren in der Arbeitssituation werden soweit wie möglich minimiert. Physische Gewalt und Androhung physischer Gewalt, unübliche Bestrafungen oder Disziplinarmaßnahmen sowie sexuelle Belästigung oder andere Formen der Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind streng untersagt.

4. Gültige Arbeitsverträge

Die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die aus den Sozialversicherungsgesetzen und Regulierungen eines normalen Arbeitsvertrages resultieren, werden nicht durch Einführung von Scheinarbeits- oder Ausbildungsverträgen umgangen, die einen Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis verhindern. Junge Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen teilnehmen zu können.

5. Zahlung von existenzsichernden Mindestlöhnen

Löhne und andere Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen den gesetzlichen Mindestvorgaben oder den branchenüblichen Standards. Sie werden immer adäquat sein, so dass die Beschäftigten und ihre Familien davon leben können und darüber hinaus noch etwas zur freien Verfügung haben. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist nicht erlaubt, Lohnabzüge aus anderen Gründen sind nur im gesetzlichen Rahmen gestattet. Die Abzüge dürfen niemals so ausfallen, dass der Beschäftigte weniger als den vorgenannten Mindestlohn erhält. Die Beschäftigten sind klar und adäquat über ihre Lohnbestandteile einschließlich Grundlohn und Zahlungsweise zu informieren.

6. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Das Recht aller Beschäftigten, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, wird anerkannt. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und sollen Zugang zu allen Arbeitsbereichen haben, soweit dies im Rahmen der Ausführung dieses Amtes notwendig sein wird.

7. Keine Diskriminierung von Beschäftigten

Personalbeschaffung, Lohnpolitik, Weiterbildungsmöglichkeiten, Beförderungspolitik, Beendigung der Beschäftigung, Renten und alle anderen Aspekte von Beschäftigungsverhältnissen basieren auf dem Grundsatz der Gleichheit ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischer Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialem Umfeld und Behinderung.

8. Keine exzessiven Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten richten sich nach geltender Gesetzgebung und branchenüblichen Standards. Die Arbeiter werden keinesfalls verpflichtet werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sie werden mindestens einen freien Tag pro Woche erhalten. Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet, werden 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, werden nicht regelmäßig angeordnet und werden immer zusätzlich vergütet.

Alle Produkte sind Öko-Tex Standard 100, Klasse I zertifiziert. Der Öko-Tex Standard ist eine Garantie, dass die Textilien und Färbestoffe nicht schädlich für Gesundheit und Umwelt sind. Der Standard stellt sicher, dass Wasseraufbereitungspflicht die lokalen Gewässer schützt.